Medizinrecht

Arzthaftungsrecht:
Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler, wie Aufklärungsfehler, Therapiewahlfehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Organisationsfehler, oder auch aufgrund von Pflegefehlern, wie zum Beispiel falsche Lagerung oder Dekubituspflege.

Ihre Ansprechpartnerin
Alexandra Hirsch
Telefon 030/66 70 66 87